Lieber Patient, liebe Patientin
die Schulmedizin erkennt immer noch nicht die Bioresoanztherapie an. Das Verfahren wird als wirkungslos beschrieben. Bei vielen Patienten habe ich ganz andere Erfahrungen machen dürfen,
besonders bei Allergien, Verdauungsproblemen, Darmentzündungen und vielen anderen Beschwerden.
Es gibt seit längerem ein Gerichtsurteil. Das Oberlandesgericht Münschen hat am 14. Mai 2009
(Aktenzeichen 6 U 2187/06) der Firma Regumed als Hersteller meines Bioresonanzgerätes ausdrücklich erlaubt mit folgendem Text die Öffentlichkeit zu informieren.
"Mit der Bicom Bioresonanz kann man Allergien schmerzfrei digagnostiziren und nebenwirkungsfrei behandeln"
Das Münschener Oberlandesgericht stellte fest, dass der Nachweis der Wirksamtkeit medizinischer Verfahren auch durch eine hinreichend große Anzahl wissenschafltich dokumentierter praktischer Erfahrungen geführt werden kann.
Weitere Informationen über die Art und Weise und die Funktion: www. regumed.de
Bioresonanzgerat Bicom der Firma Regumed